Zur Entstehung und Geschichte der

Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals


Die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals südöstlich von Berlin, gelegen am Krossinsee, Seestraße 27 in 15751 Ziegenhals/Niederlehme, war ein Kleinod der deutschen Arbeiterbewegung und des Antifaschismus. Sie ist von internationaler Bedeutung, erinnerte sie doch an folgenschwere Tage für Deutschland und Europa im 20. Jahrhundert und an die besten Traditionen des antifaschistischen Widerstands. Seit Mai 2010 wurde sie unter der Duldung der rot-roten brandenburgischen Landesregierung durch das Vorantreiben eines Herrn Gröger abgerissen. Wir kämpfen um die Wiedererrichtung der Gedenkstätte am authentischen Ort.  Solange führen wir unsere Kundgebungen in Ziegenhals und unsere Wanderausstellung durch. Wenn eine Garnisionskirche in Potsdam, ja selbst das Preußische Schloss in Berlin wieder aufgebaut werden können, dann muss erst recht unsere Ernst-Thälmann-Gedenkstätte wiedererrichtet werden - als Mahnmal gegen Faschismus, Militarismus und Krieg - bescheiden und nützlich, wie sie vorher war!


Auf der 11. Tagung des ZK der SED, am 07. Februar 1953 im „Sporthaus Ziegenhals“ (Königs  Wusterhausen, Ortsteil Niederlehme, Seeweg 27) wurde die „Ernst-Thälmann-Gedenkstätte“ eingeweiht.

Hier sprach Ernst Thälmann letztmalig vor einem größeren Gremium von ZK-Mitgliedern und weiteren führenden Funktionären der KPD. Als gesichert nachgewiesen gelten 37 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, (vgl.: Die Teilnehmer). Eine Woche nach Hitlers Machtantritt legte Ernst Thälmann hier die neue politische Situation dar, analysierte das Hitlerregime und zeigte weitsichtig auf, wie nun der Kampf zum Sturz dieses Regimes geführt werden muss – bei Gewinnung aller antifaschistischen Kräfte. Die Rede, die als „Ziegenhalser Rede“ in die Geschichte einging, ist von historischer und hochaktueller Bedeutung. Ihr Inhalt bestimmte den weltweiten Kampf gegen Faschismus und imperialistischen Krieg maßgeblich mit.

Der Tagungsraum, das heutige Gedenkzimmer, ist das Kernstück der Gedenkstätte und blieb original (bezogen auf den Zustand von 1956) erhalten. Er ist mit einem Fußbodendielung, Kugelleuchten und einem Kanonenofen ausgestattet. Die Tische sind in U-Form aufgestellt und beidseitig von insgesamt 37 Holzstühlen umgeben. Neben Bildern der Teilnehmer und anderen Bildern, ist der Tagungsraum mit schmückendem Fahnentuch versehen. Zwei Bronzebüsten stehen ebenfalls im Raum: eine Thälmann-Büste von dem sowjetischen Bildhauer Lew Kerbel, die dieser zum 100. Geburtstag von Ernst Thälmann, 1986, der Gedenkstätte überreichte. Kerbel führte in der Gedenkstätte in Ziegenhals seine Studien für die Schaffung des Ernst-Thälmann-Denkmals in Berlin, Prenzlauer Berg durch. Die zweite Büste stammt von Ruthild Hahne und schmückte bis in die siebziger Jahre den Ehrenhof. Der Vorraum zum Gedenkzimmer enthält eine Ausstellung,  die in die Geschichte der illegalen Tagung einführt. Zu den ausgestellten Exponaten gehören hier unter anderem die Original-Schiffsglocke des Bootes „Charlotte“, mit dem ein Teil der Tagungsteilnehmer Ziegenhals verließ und auch ein Modell des „Sporthauses Ziegenhals“, entstanden Mitte der 80er Jahre. Durch die zahlreichen Dokumente, Fotos, Plakate, Aussprüche und Zitate, die hauptsächlich in sieben Glasvitrinen ausgestellt werden, erhält man einen Zugang zur gesellschaftlich-politischen Situation, vor allem zwischen 1929 bis 1933, und dem Kampf und Wirken der KPD.


Bei ihrer Einweihung am 7. Februar 1953 betraten die Gedenkstätte als Erste Wilhelm Pieck, Präsident der DDR, Walter Ulbricht, Generalsekretär der SED, beide Teilnehmer an der illegalen Tagung, und Otto Grotewohl Ministerpräsident der DDR (er hatte 1945-46, als Vorsitzender des Zentralausschusses der SPD entscheidenden Anteil an der Vereinigung von KPD und SPD zur SED).
Die Hauptinitiative zur Errichtung der Gedenkstätte ging von Hans Pfeiffer aus (Teilnehmer am Gründungsparteitag der KPD 1918/19). Mit einem dazu gegründeten Kuratorium rief er zum Abrissdes alten, baufälligen Ziegenhalser Sporthauses und zur Errichtung eines neuen, mit original erhaltenen Gedenkzimmer, auf. Durch zahllose Spenden von Betrieben, Organisationen und aus der Bevölkerung, sowie freiwilligen Arbeitseinsätzen, besonders der Nationalen Volksarmee (NVA), konnte das „Sporthaus Ziegenhals“ am 16. April 1959 feierlich eröffnet werden. Das Sporthaus beherbergte demnach eine Gaststätte der staatlichen Handelsorganisation der DDR (HO) mit Saal und Klubraum, sowie die Gedenkstätte. Das Primat galt immer der Gedenkstätte.
1963 wechselte die Rechtsträgerschaft des „Sporthauses Ziegenhals“ vom Rat des Kreises Königs Wusterhausen zur HO. Im Protokoll zum Rechtsträgerwechsel wurde festgelegt, dafl das Inventar der Gedenkstätte im Eigentum des Rates des Kreises verbleibt. 1979 wurden das Gedenkzimmer mit Ausstellungsvorraum und das Motorboot „Charlotte“ unter Denkmalschutz gestellt.


1989/90 übernahm die Treuhand, später ihr Nachfolger, die Treuhandliegen-schaftsgesellschaft (TLG) die Immobilie. Die TLG verpachtete die Gaststätte. Das Inventar der Gedenkstätte wurde dem 1990 gegründeten Freundeskreis „Ernst Thälmann Gedenkstätte“ e.V., Ziegenhals vom Landrat, dem Nachfolger des Rates des Kreises, in eine freie Trägerschaft übergeben. Seitdem, also seit 1990, betreute der Freundeskreis durch Pflege und Instandhaltungsmaßnahmen sowie durch Führungen und Veranstaltungen, vor allem der drei traditionellen und jährlich stattfindenden Kundgebungen, auf vertraglicher Grundlage mit dem Pächter bzw. Verwalter die Gedenkstätte.

1997 wurde der Pächterin, samt Untermietern, von der TLG die fristlose Kündigung ausgesprochen. Durch den Protest des Freundeskreises und großer Teile der Bevölkerung war die TLG, am Tage der Protestversammlung des Freundeskreises (03. Januar 1998), gezwungen, öffentlich zu erklären, dass von der fristlosen Kündigung die Gedenkstätte ausgenommen ist und dass die Auflagen, die die Gedenkstätte betreffen, weiterhin für alle Pächter, Eigentümer und Verwalter Gültigkeit besitzen. Dies bestätigte später Dr. Sarrazin (damaliger Chef der TLG) in einem Gespräch mit dem Rechtsanwalt der Pächterin, sowie der Chefin der dann für die Verwaltung eingesetzten Immobilienfirma IBES, im Beisein des Bürgermeisters von Niederlehme, Helmut Becke und des Vorsitzenden des Freundeskreises, Heinz Schmidt.

In den Folgejahren gab es mehrere Bewerber für das Objekt, die aber alle nicht die Bedingungen der TLG erfüllen konnten.

Im August 2003 forderte der neue Eigentümer, die Gedenkstätte von der Denkmalliste zu streichen und ersatzweise ihren Abriss zu genehmigen. Daraufhin beantragte der Landrat beim Landesamt für Denkmalpflege ein Gutachten. Dieses bestätigte den hohen Denkmalwert der Gedenkstätte. In diesem Gutachten heißt es unter anderem: „Die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte im ‚Sporthaus Ziegenhals‘ mit Ehrenhof, Gedenkmauer und Motorboot ‚Charlotte‘ (...) besitzen geschichtliche und wissenschaftliche Bedeutung (...). Auch nach den Kriterien des geltenden Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes (BbgDSchG) erfüllt die Gedenkstätte die Voraussetzungen eines Einzeldenkmals im Sinne des §2, Abs. 1 BbgDSchG.


Sie ist ein aussagekräftiges Zeugnis der Parteigeschichte der SED und damit auch der DDR-Geschichte (...). Somit kommt der Gedenkstätte in Ziegenhals mit ihrem historischen Ortsbezug und ihrer nahezu unveränderten überkommenen Gestaltung als einem authentischen Denkmal einer abgeschlossenen Geschichtsepoche mittlerweile auch Seltenheitswert zu. Die Gedenkstätte ist von ihrer historischen Bedeutung mit Anlagen wie dem Balkon des Berliner Schlosses, von dem Karl Liebknecht die sozialistische Republik ausgerufen hatte und der in das 1962-64 errichtete Staatsratsgebäude in Berlin integriert wurde, gleichzusetzen (...). Unbeschadet der kleinen politischen Korrekturen in der DDR und der personellen Wechsel von Pieck über Ulbricht zu Honecker ist mit der Thälmann Gedenkstätte ein Denkmal erhalten geblieben, das in besonderer Weise geeignet ist, damalige, die DDR-Gesellschaft bestimmende politisch-ideologische Auffassungen zu verdeutlichen. Sie gehört zu den frühen Gedenkstätten auf gesamtdeutschen Boden überhaupt und dokumentiert für die DDR-Geschichte einen Ort, wie ihn für den Berliner Westen – neben der Gedenkstätte Plötzensee – beispielsweise die erst später so genannte, ebenfalls als Denkmal unter Schutz stehende ‚Gedenkstätte Deutscher Widerstand‘ in der Berliner Bendlerstraße (ab 20.07. 1955 Stauffenbergstraße) einnahm (...) Angesichts der großen Veränderungen in der Gedenkstättenlandschaft und in der Erinnerungskultur seit 1990 stellt die DDR-Denkmalsetzung im Niederlehmer Ortsteil Ziegenhals ein heute seltenes Zeugnis mit erheblicher geschichtlicher und wissenschaftlicher Bedeutung dar. In ihrer sinnlichen Wahrnehmbarkeit und Erlebbarkeit kann sie (...) wichtige Erkenntnisse auch für die politische Bildung beisteuern (...).“


Am 18.03.2004 wurde mit einem endgültigen Bescheid die Eintragung des Denkmals gem. § 9 BbgDSchG in das Verzeichnis der Denkmale des Landkreises Dahme-Spreewald vollzogen. Bezeichnung des Denkmals: „Ernst-Thälmann-Gedenkstätte im ‚Sporthaus Ziegenhals‘ bestehend aus Tagungsraum und Ausstellungsraum mit Aus-stattung, Ehrenhof mit Gedenk-mauer und Büste, sowie Motorboot ‚Charlotte’, Seestraße 27, 15711 Königs Wusterhausen, OT Niederlehme, GT Ziegenhals.“ Mit diesem Bescheid wurde der Denkmalschutz sogar auf alle Teile der Gedenkstätte erweitert.


Gleichzeitig wurde in der Landesregierung an einem neuen Denkmalschutzgesetz „gebastelt“ – sicherlich auch mit Zuarbeiten aus der oberen Bauaufsicht Brandenburgs. Mit dem neuen brandenburgischen Denkmalschutzgesetz wurde die Hauptzuständigkeit auf die unteren Denkmalschutzämter verlagert, den Eigentümern wurden größere Befugnisse eingeräumt (in Bezug auf die Zumutbarkeit des Erhalts eines Denkmals), und der Wert wissenschaftlicher Gutachten des Landesamtes für Denkmalpflege herabgemindert, ja sogar außer Kraft gesetzt. Vielleicht war der Ministerialrat einer der wenigen oder sogar der einzige, der zum Zeitpunkt der Versteigerung vom Umfang und von den Auswirkungen einer bevorstehenden Änderung des brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes wusste.


Der Landrat Dahme-Spreewald jedenfalls, der kurz vorher noch den erneuten und erweiterten Denkmalschutz verfügt hatte, erteilte – für eine breite Öffentlichkeit völlig unverständlich – im Februar 2005 eine Abrissgenehmigung mit den Auflagen der Dokumention der Ausstellungsgegenstände und des Inventars sowie der Einlagerung der denkmalgeschützten Teile der Gedenkstätte.


Die Landesregierung glaubte sich hiermit völlig aus der Verantwortung für diese bundesweit und international bedeutende antifaschistische Gedenkstätte stehlen zu können. Es gibt kein Denkmal in Brandenburg, wo mit Hilfe des Denkmalschutzgesetzes so entwürdigend mit dem Andenken an Widerstandskämpfer und mit der Gedenkstättenkultur umgegangen wird. Die Zahlreichen in- und ausländischen Proteste einer breiten Öffentlichkeit gegen dieses Vorgehen konnte einen Abriss bislang noch verhindern.


Der derzeitige Eigentümer entschloss sich, im Jahre 2007 die Immobilie mit höchstmöglichen Gewinnabsichten zu verkaufen.


Außerdem entschloss er sich 2008 das Inventar der Gedenkstätte und weiteres sich noch im Gebäude befindliches Eigentum des Freundeskreises Dritten zum Kauf anzubieten (Verkaufspreis: 122.000 EUR).


Aber die Landesregierung schweigt. Selbst auf die durchgeführte Protest-Postkartenaktion, die sich direkt an den Ministerpräsidenten Platzeck wendet und ihn auffordert zu handeln, gibt es keine Reaktion. Mehrere Tausend Postkarten, Protestschreiben, offene Briefe, private Schreiben, Erklärungen usw., usf. zu ignorieren das empfinden viele Bürgerinnen und Bürger als undemokratisch und dem Andenken an Antifaschisten unwürdig.


Bei all diesen finanziellen Interessen und Aktivitäten des derzeitigen Eigentümers tut er jedoch für die Pflege, bzw. den Erhalt der Gedenkstätte und des gesamten Areals, für den Schutz vor Schändungen (von denen bereits drei erfolgten) nichts.

Seit dem Frühjahr 2003 hält der brandenburgische Ministerialrat aus Augsburg das gesamte Objekt mit der Gedenkstätte geschlossen und lässt es verkommen.


Von den politisch Verantwortliche nicht gestoppt oder aufgehalten ließ Gerd Gröger im Mai 2010 die antifaschistische Gedenkstätte in Ziegenhals - gegen den Protest von Tausenden aus dem In- und Ausland schänden und zerstören. Die Rot-rote Landesregierung tat nichts dagegen, glänzte durch aktive Passivität. Die Erfüllung der ersten Auflage (Einlagerung des denkmalgeschützten Inventars) erfüllte die Stadt Königs Wusterhausen auf Kosten der Steuerzahler. Dabei nahm sie noch nicht einmal alle denkmalgeschützten Teile, sondern nur die Exponate und das Boot „Charlotte“. Obwohl sich der damalige Bürgermeister öffentlich in einem Interview-Ausschnitt in „Brandenburg aktuell“ im Fernsehsender rbb, im August 2009, selbst verpflichtete die Ausstellung der Öffentlichkeit zu zeigen, blieb diese verschlossen und unsachgemäß (vor allem das Boot „Charlotte“) eingelagert. Die Anerkennung der zweiten Auflage (Dokumentation der Ausstellung) wurde allem Anschein nach administrativ und gnadenlos durchgeboxt, obwohl die von Gröger vorgelegte Dokumentation keinen wissenschaftlichen, geschweige denn fachlichen Standards entsprach. Jedoch müssen aus der Sicht des Freundeskreises diese Fragen geklärt werden: Auf welcher  rechtlichen Grundlage liess Gerd Gröger abreissen? Wer gab ihm hier grünes Licht? Wurden Gegenleistungen vereinbart? Warum wurden denkmalgeschützte Teile (Bootsunterstand, Ehrenmauer, Ehrenhof) des Denkmalensembles, trotz entsprechenden Hinweisen gleich beim Bekanntwerden des Abrisses, abgerissen?


Der Eigentümer Gerd Gröger, der 2002 die Gedenkstätte für den Spottpreis von 86.000 EUR ersteigerte, hielt die Kauf-Bestimmung nicht ein und hielt die Gedenkstätte weiterhin verschlossen. Die Öffentlichkeit und der Freundeskreis hatten keinen Zugang, Gröger liess die Gedenkstätte und das ganze Areal verkommen. Verkaufsverhandlungen liess er platzen, obwohl sie bereits kurz vor Vertragsabschluss waren. Schliesslich „verschenkte“ er 2009 das Inventar der Gedenkstätte, also alle Exponate und das Boot Charlotte gegen eine Spendenquittung an die Stadt Königs Wusterhausen. Der damalige Bürgermeister Stefan Ludwig (Die Linke) liess sich auf diesen Deal ein, konsultierte oder informierte den Freundeskreis allerdings nicht über diese Vorgänge. Gegen den Willen des Freundeskreises nahm Ludwig dieses „Geschenk“ an - obwohl ihm bekannt war, dass dies Freundeskreis-Eigentum ist. Nachdem er die Gespräche mit dem Freundeskreis abbrach und stattdessen mit Gerd Gröger verhandelte kam schliesslich ein Schenkungsvertrag zustande, indem die Stadt KW Gerd Gröger eine Spendenbescheinigung über 60.000 EUR für das Inventar der Gedenkstätte, obwohl Gröger nie Eigentümer dieses Inventars wurde.


Im Mai 2010 kurz vor den Feierlichkeiten zum 65. Jahrestages der Befreiung vom Faschismus liess Gerd Görger die Gedenkstätte abreissen. Auf welcher rechtlichen Grundlage, ist uns nicht bekannt. Wir organisierten dagegen Proteste und eine Demonstration in Potsdam.


Eine Landesverfassungsklage und zwei Eilschutzanträge die der Freundeskreis auf eigene Faust und Kosten durch seine Anwälte einreichte, blieben erfolglos. Wir setzen uns aber weiterhin mit allen juristischen Mitteln dafür ein, dass wir die Verantwortlichen für diese kulturelle und politische Schandtat, für den Abriss einer unter Denkmalschutz stehenden antifaschistischen Gedenkstätte, zur Rechenschaft zu ziehen.


Im Juni 2010 - auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung - wurde der  einzig richtige  Beschluss gefasst, nämlich nicht aufzugeben, den Kampf weiterzuführen und sich für eine Wanderausstellung und die Wiedererrichtung der ETG in Ziegenhals einzusetzen. Unsere wichtigste Aktivität wird selbstredend fortgesetzt: Durchführung von drei Kundgebungen im Jahr - immer am ersten Sonntag, nach dem 7. Februar, 16. April und 18. August, um 11:30 Uhr in Ziegenhals. Es soll keine Ruhe in Ziegenhals einkehren!


Unfreiwillige Unterstützung erhalten wir hier vom drohenden Fluglärm durch den Bau des BER-Flughafens, der ausgerechnet das idyllische Niederlehme-Ziegenhals stark betreffen wird.


Währenddessen läuft - seit dem 3. Oktober 2010 - unsere Wanderausstellung. Sie ist unsere Antwort auf den Abriss: „Ihr nehmt uns die Gedenkstätte, wir zeigen ihre Ausstellung im ganzen Land“.

Mit dieser Wanderausstellung verfolgen wir das Ziel Menschen für unser Anliegen zu gewinnen: Wiedererrichtung der Gedenkstätte am authentischen Ort!

Die erste wichtige Bedingung konnten wir dafür im August 2011 erfüllen: Wir sind Eigentümer des gesamten Inventars, eingeschlossen des Bootes „Charlotte“. Diese Ausstellung möchten wir in der wiedererrichteten Ernst-Thälmann-Gedenkstätte zeigen.


Seit 2012 organisieren wir, dass die Original-Ausstellung in der Nähe von Strausberg gezeigt werden kann. Nach 10 Jahren unter Verschluss wird es Zeit sie endlich wieder der Öffentlichkeit vorstellen zu können. Wir richten seit April 2012 Räume her, malern und richten die Ausstellung ein. Das Boot „Charlotte“ befindet sich seit März dort.


Im Februar 2013 konnte gemeinsam mit über 600 Menschen im Rahmen einer großen Kundgebung unter internationaler Beteiligung ein durch Spenden finanzierter Gedenkstein in Ziegenhals eingeweiht werden, der den Teilnehmerinnen und Teilnehmer der illegalen ZK-Tagung der KPD und Ernst Thälmann gedenkt.


In der Zwischenzeit hat sich die Möglichkeit ergeben in der Jonasstr. in Berlin-Neukölln unsere Ausstellung zu zeigen. Diese Möglichkeit haben wir wahrgenommen. Im September 2015 wurde die Ausstellung unseren Mitgliedern gezeigt. Im April 2016 soll sie für alle eröffnet werden.


Die Glut erhalten, nicht die Asche!


Für die Wiedererrichtung dieser wichtigen Gedenkstätte am authentischen Ort.



Kontaktadresse:        Freundeskreis „Ernst-Thälmann-Gedenkstätte" e.V.

                                      Postfach 2015, 15706 Königs-Wusterhausen


e-mail:                        vorstand@etg-ziegenhals.de


Spendenkonto:          Konto-Nr.:                      1000968592

                                 Bankleitzahl (BLZ):       160 500 00

                                 Bank:                              Mittelbrandenburgische Sparkasse

                                 IBAN:                              DE35 120 700 240 330225400

                                 BiC (SWIFT):                  DEUT DE DB 160

       


weitere Links:

    Auszüge aus dem Gutachten des Landesamtes für Denkmalpflege Brandenburg

     über die „Ernst-Thälmann-Gedenkstätte"


    Bilder der Gedenkstätte


    Bilder der Ausstellung